Nach der Corona-Schutz-Verordnung, in der ab dem 19. März 2022 gültigen Fassung, ist jeder Fahrgast dazu verpflichtet, während seiner Beförderung im ÖPNV eine medizinische OP-Maske zu tragen. Die Maske muss den Mund-/Nasenbereich immer komplett bedecken.
Die Kontrolle zur Einhaltung der Maskenpflicht obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ordnungsämter und der Polizei.
Ausnahmen der Maskenpflicht gelten für:
1. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet
haben.
2. Personen, die ärztlich bescheinigt auf
Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer
ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung
oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische
Gesichtsmaske tragen können.
Der Bürgerbusverein Kalkar e. V. schließt sich der Empfehlung
der Landesregierung NRW an, in den Fahrzeugen des ÖPNV besser
eine FFP2-Maske zu tragen.
Der Bürgerbusverein Kalkar e. V. teilt mit, dass ab Montag, 28. Juni 2021, wieder der reguläre Fahrplan gefahren wird. Die durch den Ersatzfahrplan entfallenden Nachmittagsfahrten werden dann wieder komplett durchgeführt.
Nach längerer Wartezeit haben am vergangenen Montag unsere drei neuen Fahrer ihre NIAG-Fahrberechtigung für den Bürgerbus entgegennehmen können.
Mit Ernst Schoofs, Klaus Lindau und Dieter Kurpick wächst das ehrenamtliche Fahrerteam auf nunmehr 31 Personen an – eine beeindruckende Zahl wie wir finden. Wir beglückwünschen die neuen Teammitglieder herzlich und wünschen allzeit eine gute und sichere Fahrt.