Maskenpflicht im ÖPNV entfällt
ab 1. Februar 2023
Nach der Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW, in der ab dem 1. Februar 2023 gültigen Fassung, wird die Maskenpflicht im ÖPNV aufgehoben.
Bürgerbus Kalkar ab 2.5.2022
mit neuem Fahrplan
Der Bürgerbus Kalkar startet ab Montag, 2.5.2022, mit einem neuen Fahrplan in die Sommersaison. Wie der Vorstand mitteilt, fallen die Änderungen jedoch minimal aus. Die Anzahl der Fahrten auf den drei Linien bleibt bestehen, es gibt lediglich kleinere Anpassungen bei den Abfahrzeiten und drei neue Haltepunkte. So wird in Kehrum zukünftig die Haltestelle „Pfarrheim“ bedient und in Wissel an der Haupstraße der Haltepunkt „Wissel Molkerei“ angefahren. Zudem wird bei Bedarf auch das Wunderland angesteuert. Die bisherigen Haltepunkte in Kehrum „St.-Hubertus-Weg“ und in Wissel „Rabenhorst“ in Richtung Kalkar entfallen.
Neu im Angebot sind sogenannte Bedarfshaltestellen, an denen der Zustieg vorher telefonisch bei der Fahrdienstleitung angemeldet werden muss. Das betrifft die Haltepunkte „Oybaum“, „Campingplatz Wissel“, „Haus Horst“ und „Wunderland“. Diese Haltestellen liegen etwas abseits der Linien und werden erfahrungsgemäß nicht so stark nachgefragt.
Die allgemeinen Kostensteigerungen der letzten Monate wirken sich auch auf den Betrieb des Bürgerbusses aus. Gerade bei den Betriebsstoffen hat es bekanntermaßen drastische Preiserhöhungen gegeben. Aus diesem Grund wird der Fahrpreis für Erwachsene für eine Fahrt von bisher 1,00 € auf 1,50 € erhöht. Alle anderen Ticketpreise bleiben unverändert bestehen.
Der Verein ist seit seiner Gründung 2017 ehrenamtlich tätig und trägt dazu bei, die Mobilität für die Menschen in Kalkar und seinen Stadtteilen zu sichern. Interessenten, die sich als Fahrerin oder Fahrer engagieren wollen, sind jederzeit gerne willkommen.
Maskenpflicht im ÖPNV (gültig
ab 19. März 2022)
Nach der Corona-Schutz-Verordnung, in der ab dem 19. März 2022 gültigen Fassung, ist jeder Fahrgast dazu verpflichtet, während seiner Beförderung im ÖPNV eine medizinische OP-Maske zu tragen. Die Maske muss den Mund-/Nasenbereich immer komplett bedecken.
Die Kontrolle zur Einhaltung der Maskenpflicht obliegt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ordnungsämter und der Polizei.
Ausnahmen der Maskenpflicht gelten für:
1. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet
haben.
2. Personen, die ärztlich bescheinigt auf
Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer
ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung
oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische
Gesichtsmaske tragen können.
Der Bürgerbusverein Kalkar e. V. schließt sich der Empfehlung
der Landesregierung NRW an, in den Fahrzeugen des ÖPNV besser
eine FFP2-Maske zu tragen.